29.06.2020, 17:51
Mein Lebenspartner ist bei der Stadtverwaltung für die Unterhaltung von Verkehrstunneln zuständig. Mehrmals im Jahr fallen an einzelnen Nächten Wartungsarbeiten an, die er vor Ort leitet. Bisher hat er dafür keine Ansprüche wie Zuschläge oder Freizeitausgleich geltend gemacht. Nun hat sich die Lage zugespitzt und es fallen wochenlange Nachtschichten an. Derzeit 12 Nächte am Stück montags bis freitags. Das Wochenende ist jedoch frei.
Auch die einzelnen Nachtschichten werden wegen Arbeitsverdichtung nun vermehrt auftreten.
Frage:
Welche Ansprüche an Zulagen und Freizeitausgleich darf mein Lebenspartner stellen?
Die Arbeitszeit ist m.E. korrekt, da ca. 11 Stunden Ruhezeit zwischen den Nachtschichten liegen.
Muss der Personalrat vor der Anordnung der Nachtschichten zustimmen?
Auch die einzelnen Nachtschichten werden wegen Arbeitsverdichtung nun vermehrt auftreten.
Frage:
Welche Ansprüche an Zulagen und Freizeitausgleich darf mein Lebenspartner stellen?
Die Arbeitszeit ist m.E. korrekt, da ca. 11 Stunden Ruhezeit zwischen den Nachtschichten liegen.
Muss der Personalrat vor der Anordnung der Nachtschichten zustimmen?