01.09.2020, 08:52
Hallo, wenn der Arbeitgeber einen Gleitzeitrahmen ab 5 Uhr morgens in der Dienstvereinbarung vereinbart hat und es den Mitarbeitern frei steht so früh anzufangen, muss dann trotzdem ein Nachtzuschlag gezahlt werden?
Laut TV-L Nachtzuschlag von 21-6 Uhr
Über eine schnelle Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
Laut TV-L Nachtzuschlag von 21-6 Uhr
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