Nachzahlung durch Höhergruppierung
#1

Hallo,
im April 2023 hatten wir eine Stellenüberprüfung aufgrund Antrag auf Höhergruppierung. Diese wurde nun im Dezember 23 bestätigt. Nun steht in einem Zusatzvertrag, den wir alle unterschreiben sollen, das die Nachzahlung ab November erfolgen wird zum März24.
Muss nicht die Nachzahlung ab Antragstellung erfolgen?

LG
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#2

Wann wurden die Aufgaben vom Arbeitgeber übertragen? Hat der Antrag auf Höhergrupierung eine konkrete Forderung der Bezahlung nach Entgeltgruppe etc.?
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#3

Es wurde im November beschlossen, das dem Antrag stattgegeben wird. Seit April lief das aber alles schon, also der Antrag, die Überprüfung usw.
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#4

Der Antrag zur Überprüfung ist nicht relevant. Es geht um die schriftliche Geltendmachung der Bezahlung und die Übertragung der Tätigkeit, welche zur höheren Eingruppierung führt. Diese beiden Daten beeinflussen ab wann welche Ansprüche bestehen.
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