08.02.2024, 12:18
Hallo,
im April 2023 hatten wir eine Stellenüberprüfung aufgrund Antrag auf Höhergruppierung. Diese wurde nun im Dezember 23 bestätigt. Nun steht in einem Zusatzvertrag, den wir alle unterschreiben sollen, das die Nachzahlung ab November erfolgen wird zum März24.
Muss nicht die Nachzahlung ab Antragstellung erfolgen?
LG
im April 2023 hatten wir eine Stellenüberprüfung aufgrund Antrag auf Höhergruppierung. Diese wurde nun im Dezember 23 bestätigt. Nun steht in einem Zusatzvertrag, den wir alle unterschreiben sollen, das die Nachzahlung ab November erfolgen wird zum März24.
Muss nicht die Nachzahlung ab Antragstellung erfolgen?
LG