Neugestaltung Arbeitsplatzbeschreibung
#1

Hallo Community,

da eine Kollegin bald in Rente geht, soll ich die Stelle bzw. die anfallenden Aufgaben übernehmen. Ich bin in E8 eingruppiert und sie in der 9b. Mir wurde gesagt, dass ich auf jedenfall ab 9b eingruppiert werde, da ich auch ein Studium erfolgreich abgeschlossen habe.

Nun habe ich erfahren, dass die Stelle der Kollegin einen kw-Vermerk hat und meine Stelle (im gleichen Amt) soll verschoben werden und ich soll eine angepasste Arbeitsplatzbeschreibung erhalten.

Nach Rückfrage bei meiner Chefin, meinte sie, dass sie eine Arbeitsplatzbeschreibung erstellt hat und wir abwarten müssen, was dort raus kommt (auch wenn ich der Meinung bin, dass sie nicht weiß was täglich für arbeiten anfallen). Icon_sad Icon_rolleyes Des weiteren könne Sie mir nun nicht mehr versprechen, dass mein Studium berücksichtigt wird. Das verärgert micht schon sehr! Icon_sad

Irgendwann werde ich diese Arbeitsplatzbeschreibung ja mal zu Gesicht bekommen - was kann ich machen, wenn ich damit nicht einverstanden bin, also wenn dort nur die Hälfte von dem drin steht, was ich tatsächlich mache? Welche Möglichkeiten hat man hier mit dem PR? Ich fände es einfach ärgerlich, die Tätigkeiten mit 9a auszuführen, da hätte ich mich nicht noch 3 Jahre auf die Schulbank setzen müssen.

Vielleicht habt ihr gute Ratschläge... Danke! Icon_eek
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#2

Ein Anspruch auf Übertragung E9b besteht nicht.

Wenn man dir eine Arbeitsplatzbeschreibung mit E9a gibt kannst du die Übertragung der Tätigkeiten ablehnen und in der E8 bleiben.

Soweit die Arbeitsplatzbeschreibung nicht deine tatsächlich wahrgenommenden Tätigkeiten beschreibt hat dies zwei Ebenen. 1. Du solltest nur noch die Aufgaben die von Arbeitsplatzbeschreibung der Anweisungen durch zuständige Stelle gedeckt sind erfüllen.
2. Du solltets klären was mit den anderen Aufgaben sind. Also schriftlich um Klärung bitten ob das deine Aufgaben sind. Wenn ja und sich daraus eine höhere Eingruppierung ergibt kann man diese ggf. durchsetzen.

Ansonsten halt auf Stellen nach E9b und höher intern und ggf. extern bewerben.
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#3

Vielen Dank für deine Antwort. Ich konnte mir so einen „Ausgang“ schon vorstellen.
Ich habe ja keine Kenntnis was in die „neue“ Arbeitsplatzbeschreibung rein genommen wurde. Deshalb bleibt mir erstmal nichts anderes übrig, als abzuwarten.

Wenn ich diese zu Gesicht bekomme und Tätigkeiten fehlen etc. werde ich auf jedenfall das Gespräch suchen und auch den PR dazu ziehen. Man darf sich ja nicht alles gefallen lassen. Wink
Und unabhängig vom Grundsatz der Eingruppierung nach auszuübenden Tätigkeiten, steht ja immer das Thema sparen ganz weit oben.
Im härtesten Fall hast du recht und werde ich mich umbewerben...
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