Neuwahl
#1

Bei unserer Wahl standen nur 5 anstelle von 7 Kandidaten zur Wahl. Somit wurden wir ein Personalrat von 5 anstelle von 7 Mitgliedern. 
Nun scheidet ein Mitglied aus. 
Sind daher Neuwahlen erforderlich? 
Bezieht sich das 1/4 auf den Stand 5 oder auf den ursprünglichen Stand 7?
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#2

Personalrat oder Betriebsrat und wenn PR welches Personalvertretungsgesetz findet Anwendung?
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#3

Personalrat Baden-Württemberg
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#4

(28.07.2020, 17:00)Gast schrieb:  Bei unserer Wahl standen nur 5 anstelle von 7 Kandidaten zur Wahl. Somit wurden wir ein Personalrat von 5 anstelle von 7 Mitgliedern. 
Nun scheidet ein Mitglied aus. 
Sind daher Neuwahlen erforderlich? 
Bezieht sich das 1/4 auf den Stand 5 oder auf den ursprünglichen Stand 7?
Ich habe auch diese Frage.
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#5

Aus meiner Sicht Neuwahlen!
Das 1/4 bezieht sich auf die erforderlichen Mitglieder, in diesem Fall 7. Somit dürften bei voller Besetzung (grob gerundet) nur 2 Mitglieder austreten (1/4 von 7 sind 1,75).
Wenn Ihr planmäßig schon 5 seid, darf keiner mehr austreten, ohne dass Neuwahlen erforderlich werden.
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#6

… Wer leitet die Neuwahl ein und bestellt den Wahlvorstand? der PR ?
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#7

Der amtierende Personalrat würde ich denken. Ist schließlich wie bei einer normalen Wahl auch.
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