Persönliche Zulage - Kämmerei
#1

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

durch die andauernde Erkrankung unseres Gemeindekämmerers wurden einem Kollegen die Aufgaben rund um den Haushalt 2024 übertragen (Erstellung, Planung, Überwachung etc.). Die Person ist bereits vorher sehr stark in dem Prozess involviert gewesen und macht daneben auch die Anlagenbuchhaltung und nun die übrigen Aufgaben des Kämmerers.

Mit der Übertragung soll ihm eine Zulage nach § 14 TVöD gezahlt werden. Fraglich ist nun, in welchem Maße. Der Kämmerer erhält die EG 11 TVöD, u.a. aber auch für die Amtsleitung.
Meinem Kollegen sind wiederum keine anderen Personen unterstellt, er nimmt dennoch alle Aufgaben des Kämmerers wahr.

Was meint ihr? Wir sind eine kleine Kommune in NRW.
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#2

Die Zulage bemisst sich nach der Entgeltgruppe, die bei dauerhafter Übertragung erreicht werden würde. Die gelieferten Informationen erlauben keine Einschätzung. Wird im Bereich der aktuellen Eingruppierung bis E11 liegen.
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#3

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Es ist tatsächlich so, dass sämtliche Tätigkeiten des Kämmeres wahrgenommen werden. Einzig die offizielle Führungsverantwortung fehlt.
Die zentrale Frage ist daher, ob eine EG 11 TVöD im Bereich der Kämmerei (Haushaltsplan, Rechnungsabschluss, Beteiligungen der Gemeinde, Klärung von komplexen Buchungssonderfällen/Veranlagungs- und Bewertungsfragen usw.) einzig durch die Wahrnehmung der Amtsleitung zustande kommen kann.

Meines Erachtens müssten alleine die regulären Tätigkeiten der Stelle das TBM von 50% besonderer Schwierigkeit und Bedeutung, welches für EG 11 TVöD vorgeschrieben wird, ausreichen.
Im Netz findet sich gefühlt aber immer nur das Merkmal der Amtsleitung als ausschlaggebendes Argument für die Eingruppierung.

Sofern hierzu weitere Erfahrungen vorliegen, würde ich mich sehr über eine Antwort freuen!
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