22.09.2023, 11:16
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
durch die andauernde Erkrankung unseres Gemeindekämmerers wurden einem Kollegen die Aufgaben rund um den Haushalt 2024 übertragen (Erstellung, Planung, Überwachung etc.). Die Person ist bereits vorher sehr stark in dem Prozess involviert gewesen und macht daneben auch die Anlagenbuchhaltung und nun die übrigen Aufgaben des Kämmerers.
Mit der Übertragung soll ihm eine Zulage nach § 14 TVöD gezahlt werden. Fraglich ist nun, in welchem Maße. Der Kämmerer erhält die EG 11 TVöD, u.a. aber auch für die Amtsleitung.
Meinem Kollegen sind wiederum keine anderen Personen unterstellt, er nimmt dennoch alle Aufgaben des Kämmerers wahr.
Was meint ihr? Wir sind eine kleine Kommune in NRW.
durch die andauernde Erkrankung unseres Gemeindekämmerers wurden einem Kollegen die Aufgaben rund um den Haushalt 2024 übertragen (Erstellung, Planung, Überwachung etc.). Die Person ist bereits vorher sehr stark in dem Prozess involviert gewesen und macht daneben auch die Anlagenbuchhaltung und nun die übrigen Aufgaben des Kämmerers.
Mit der Übertragung soll ihm eine Zulage nach § 14 TVöD gezahlt werden. Fraglich ist nun, in welchem Maße. Der Kämmerer erhält die EG 11 TVöD, u.a. aber auch für die Amtsleitung.
Meinem Kollegen sind wiederum keine anderen Personen unterstellt, er nimmt dennoch alle Aufgaben des Kämmerers wahr.
Was meint ihr? Wir sind eine kleine Kommune in NRW.