Personalrat für Minijobber
#1

Ist ein Personalrat für Minijober bei der Stadt (Freiwillige Feuerwehr) in der Mitbestimmung bzw zuständig?
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#2

Gilt denn für den Bereich der FF ein Personalvertretungsgesetz?
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#3

(22.09.2024, 18:03)Gast schrieb:  Gilt denn für den Bereich der FF ein Personalvertretungsgesetz?

Spielt das eine Rolle? Es handelt sich doch um einen Minijobber der Stadt (könnte also beispielsweise eine Reinigungskraft sein).
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#4

Zuständig ist der PR, wenn Sie bei der Stadt angestellt sind. Mitbestimmung hängt vom Vorgang ab. Bei der Einstellung z.B. von der Dauer des Vertrags (Einstellung für wenige Monate ggf. nicht in der Mitbestimmung). Zu den Details muss man ins anzuwendende Landespersonalvertretungsrecht schauen.
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