Hallo,
kann man sich als Personalratsmitglied direkt an das Verwaltungsgericht wenden, wenn der Personalrat komplett auf die Vorlage wichtiger Dokumente zu mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen verzichtet? Mein Personalrat bekämpft sich intern gegenseitig mit einer knappen Mehrheit zu Gunsten eines Durchwinkegremiums. Das wirkt sich bspw. dahingehend aus, dass Überstundenzuschläge nicht gezahlt werden, Überstunden gekappt werden, Mitarbeiter nicht korrekt eingruppiert werden und vieles mehr.
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(26.10.2024, 05:12)Gast schrieb: kann man sich als Personalratsmitglied direkt an das Verwaltungsgericht wenden, wenn der Personalrat komplett auf die Vorlage wichtiger Dokumente zu mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen verzichtet?
Nein!
Zitat: Mein Personalrat bekämpft sich intern gegenseitig mit einer knappen Mehrheit zu Gunsten eines Durchwinkegremiums. Das wirkt sich bspw. dahingehend aus, dass Überstundenzuschläge nicht gezahlt werden, Überstunden gekappt werden, Mitarbeiter nicht korrekt eingruppiert werden und vieles mehr.
Jede*r Mitarbeiter*in hat das individuelle Recht, gegen solche Maßnahmen rechtlich vorzugehen. Wenn ein Anspruch tatsächlich besteht, kann dieser nur von den Betroffenen selbst durchgesetzt werden.
Die Kritik, dass der Personalrat ein 'Durchwinke-Gremium' sei, habe ich oft als unbegründet erlebt. Wichtig ist jedoch, dass der Personalrat gut in Dienstrecht, Tarifvertrag und Arbeitsrecht geschult ist, um seine Aufgaben bestmöglich zu erfüllen. Sollte es Unzufriedenheit mit der Arbeit des Personalrats geben, besteht die Möglichkeit, bei den nächsten Wahlen für Veränderung zu sorgen.
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(26.10.2024, 05:12)Gast schrieb: Das wirkt sich bspw. dahingehend aus, dass Überstundenzuschläge nicht gezahlt werden, Überstunden gekappt werden, Mitarbeiter nicht korrekt eingruppiert werden und vieles mehr.
Welcher Tarifvertrag kommt denn bei Euch zur Anwendung, dass es keine Tarifautomatik gibt?
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Wenn der TVöD aufgrund Tarifbindung oder einzelvertraglichem Verweis darauf gilt, dann sind die betreffenden Mitarbeiter richtig eingruppiert.
Leider nicht, wenn der TvöD einfach nicht bei jedem angewendet wird. Es gibt nachweislich Kollegen mit denselben Tätigkeiten in unterschiedlichen Entgeltgruppen. Tarifautomatik wird missachtet mit dem Argument: es gäbe die entsprechend bewerteten Stellen...
Vielleicht habe ich mich da falsch ausgedrückt. Das Eingruppierungsverfahren wird nicht einheitlich angewendet. Der Personalrat bekommt ohnehin nicht die Unterlagen, die er braucht. Der Vorsitzende verhindert, dass das Gremium das einfordert. Er droht mit Szenarien, was dann passieren würde. Alle würden so bezahlt, wie der Stellenplan es hergebe-und nicht nach den Tätigkeiten die ausgeübt werden. Es ist zum verzweifeln. Das Gremium funktioniert einfach nicht. Die Verwaltung macht, was ihr gerade passt.
Kann man sich denn als Personalratsmitglied an irgendjemanden wenden, wenn das Gremium nicht funktioniert?? Wenn es wie gesagt, nicht einmal die notwendigen Unterlagen einfordert. Leider ist die knappe Mehrheit auf Seiten des Vorsitzenden..
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(30.10.2024, 19:00)Gast schrieb: Leider nicht, wenn der TvöD einfach nicht bei jedem angewendet wird. Es gibt nachweislich Kollegen mit denselben Tätigkeiten in unterschiedlichen Entgeltgruppen. Tarifautomatik wird missachtet mit dem Argument: es gäbe die entsprechend bewerteten Stellen...
Ich glaube, es liegt Deinerseits ein grundlegendes Missverständnis über die Tarifautomatik vor. Ein bei Personalräten leider kein so seltenes Phänomen.
Ich verstehe Tarifautomatik so: sobald jemand Tätigkeiten ausübt, die eine Höhergruppierung begründen (bspw. wenn man eine Leitungsfunktion übernimmt), ist der MA automatisch in der höheren Entgeltgruppe. Dann muss er auch danach bezahlt werden. Liege ich da falsch?
Bei uns im Haus gibt es bspw. Mitarbeiter, die genau dieselben Tätigkeiten ausüben, aber unterschiedlich bezahlt werden. Als Grund gibt dann das Haus an, es sei keine entsprechende Stelle da.
Ist mein Verständnis zur Tarifautomatik falsch?
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(31.10.2024, 08:28)Gast schrieb: Ich verstehe Tarifautomatik so: sobald jemand Tätigkeiten ausübt, die eine Höhergruppierung begründen (bspw. wenn man eine Leitungsfunktion übernimmt), ist der MA automatisch in der höheren Entgeltgruppe. Dann muss er auch danach bezahlt werden. Liege ich da falsch?
Ja. Maßgeblich ist nicht, welche Tätigkeiten ein Arbeitnehmer ausübt, sondern welche Tätigkeiten ihm vom Arbeitgeber nicht nur vorübergehend zur Ausübung übertragen wurden. Anhand dessen (ggf. plus personenbezogene Voraussetzungen) erfolgt die Eingruppierung ohne Umsetzungsakt des Arbeitgebers automatisch - auch wenn eine oder sogar beide Seiten über die Eingruppierung irren kann.
(31.10.2024, 08:28)Gast schrieb: Bei uns im Haus gibt es bspw. Mitarbeiter, die genau dieselben Tätigkeiten ausüben, aber unterschiedlich bezahlt werden. Als Grund gibt dann das Haus an, es sei keine entsprechende Stelle da.
Ist mein Verständnis zur Tarifautomatik falsch?
Ja. Und die des Hauses auch. Wie bereits oben ausgeführt, kommt es nicht auf die ausgeübten, sondern auf die auszuübenden Tätigkeiten an. Stellen sind tarifrechtlich irrelevant.
Wenn der Vorsitzende des Personalrates die Argumentation der Leitung mit trägt, dass ja keine Stellen da seien und man deshalb die Mitarbeiter korrekt bezahlen kann, wenn Stellen frei werden....kann man sich dagegen wirklich nicht wehren, wenn man nicht die Mehrheit des Gremiums überzeugen kann? Meine Rechte als Mitarbeiter werden hier bewusst missachtet. Der Vorsitzende schreibt das sogar betroffenen Mitarbeitern: leider sind keine Stellen vorhanden....
Was die Übertragung der Tätigkeiten angeht: es gibt bspw. Standard-Tätigkeitsbeschreibungen für betroffene Kollegen-der eine erhält dennoch mehr Lohn als der andere.
"Wenn der Vorsitzende des Personalrates die Argumentation der Leitung mit trägt, dass ja keine Stellen da seien und man deshalb die Mitarbeiter korrekt bezahlen kann, wenn Stellen frei werden....kann man sich dagegen wirklich nicht wehren, wenn man nicht die Mehrheit des Gremiums überzeugen kann?"
Jeder einzelne betroffene Beschäftigte kann sich dagegen wehren, wenn er tatsächlich dauerhaft höherwertige Tätigkeiten übertragen wurden, kann er die Bezahlung durchsetzen. Aber er hat die Darlegungslast.
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Der Personalratsvorsitzende hat gar nicht die Macht, Entscheidungen alleine zu treffen - genau wie einzelne Mitglieder des Personalrates!
Wenn das Gremium entscheidet, es will bestimmte Unterlagen, dann muss der Vorsitzende das entsprechend umsetzen und sollte die Nachweise auch bekommen, soweit er ein Recht auf diese Unterlagen hat).
Wenn der Personalratsvorsitzende nicht so arbeitet, wie das Gremium es erwartet, kann es einfach einen neuen Vorsitzenden wählen!
Last but not least: Wenn ein Beschäftigter meint, er sei falsch eingruppiert, steht ihm der Klageweg offen! Das führt wo möglich eher zum Ziel, wie das Jammern in online-Foren!
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(31.10.2024, 02:11)FGL schrieb: (30.10.2024, 19:00)Gast schrieb: Leider nicht, wenn der TvöD einfach nicht bei jedem angewendet wird. Es gibt nachweislich Kollegen mit denselben Tätigkeiten in unterschiedlichen Entgeltgruppen. Tarifautomatik wird missachtet mit dem Argument: es gäbe die entsprechend bewerteten Stellen...
Ich glaube, es liegt Deinerseits ein grundlegendes Missverständnis über die Tarifautomatik vor. Ein bei Personalräten leider kein so seltenes Phänomen.
Das Phänomen kommt bei Beschäftigten sehr oft vor, wie Du hier oft nachlesen kannst. Aber auch Arbeitgeber haben oft irrige Annahmen zur Tarifautomatik…