Personalrat verweigert Unterstützung
#1

Guten Morgen,

weiß jemand, ob der Personalrat die Unterstützung eines Mitarbeiters verweigern / ablehnen kann?? Und gibt es dafür einen Gesetzestext?

Schon Mal vielen Dank für die Hilfe.
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#2

Was bedeutet Unterstützung? Wenn der Mitarbeiter etwas erreichen will, worauf kein Anspruch besteht, muss der PR dies nicht unterstützen. Je nach dem was für Gespräche mit der Dienststelle sind, hat er ggf. einen Anspruch darauf begleitet zu werden. Ein PR muss sich aber nicht alles zu eigen machen was manche Mitarbeiter wollen.
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#3

Das Problem ist, dass eine Sachgebietsleitung (seit 2 Jahren im Amt) ihre Mitarbeiter schikaniert:
- behauptet, einer Mitarbeiterin kann keine Arbeit gegeben werden, da sie dement ist. Die Mitarbeiterin ist seit über 40 Jahren im Amt.
- es werden Aufgabenzettel mit Fristen auf dem Mitarbeiter seinen Platz gelegt, obwohl sie genau weiß, die Person hilft an einer Außenstelle aus und wird erst eine Woche später kommen. Erst nachdem eine andere Kollegin die Person angerufen hat kam sie extra nochmal ins Amt und machte die Aufgaben fertig damit die Frist einghalten werden konnte.
- Selber aber gibt die Sachgebietsleitung falsche Auskünfte an Bürger und Landratsamt.
- Sie lügt bei anderen Kollegen und stellt falsche Behauptungen auf wie z.B. man hat ihr Bauakten untergeschoben. Dies war nicht der Fall, die waren die ganze Zeit bei der Sachgebietsleitung. Also hat sie es selbst verschuldet ......
- uvm.

Nun kam diese Sachgebietsleitung, nachdem man sie aus dem Amt genommen hat und sie in ein anderes Zimmer gesetzt aber ihr nicht die Sachgebietsleitung genommen hat, und möchte vom PR vertreten werden, dass sie wieder in die Abteilung zurück kommt.
Wir im PR haben damals die Damen vertreten, die von dieser Dame schikaniert wurden und nun kommt die andere Person. Grundsätzlich sind wir für jeden Mitarbeiter da und unterstützen ihn, aber bei der Sachgebietsleitung, wo seitenlange Fakten von Problemen auf dem Tisch liegen, ist es echt schwer wie man reagiert.
Wir haben so oft die Geschäftsleitung darüber informiert. Dann gab es Gespräche mit der, aber es passierte nichts. Da werden dann ein paar Tränen raus gedrückt und unsere Geschäftsleitung knickt ein. Man könnte diese Leitung doch auch ordentlich kündigen oder seh ich es falsch??

Über Rückmeldungen freu ich mich... VIELEN DANK
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#4

Ob eine Kündigung ohne Abmahnung gerechtfertigt wäre lässt sich auf Basis der hier gelieferten Sachverhaltsdarstellung nicht wirklich beurteilen. Insbesondere ist auch unklar, welche Teile des Sachverhaltes sich in einem Arbeitsgerichtsprozess belegen lassen würden.

Soweit eine Kündigung nicht geplant ist, wäre sicherzustellen, dass sie eine Aufgabe übertragen bekommt, welche ihrer Entgeltgruppe entspricht. Wenn sie dabei Unterstützung wünscht, wäre dies durch den PR zu gewähren. Aber nur in dem Sinne, dass der PR sich dafür einsetzt, dass sie entsprechende Aufgaben übertragen bekommt. Dabei kann der PR auch zum Ausdruck bringen, dass Zweifel an Geeignetheit für Führung und bei Teamfähigkeit bestehen. Hier ist da sowieso primär die Dienststelle gefragt und die Handlungsmöglichkeiten des PR sind sehr begrenzt. Wenn sie Rechtsverstöße der Dienststelle sieht, kann man ihr nur raten zu klagen. Allerdings kann und darf man keine Rechtsberatung machen und ist damit als PR raus. Wenn sie Begleitung zu Gesprächen mit der Dienststelle wünscht wird auch diese gewährt. Man ist aber nicht der Anwalt der Person und damit auch nicht verpflichtet in deren Sinne zu agieren.

Basierend auf der Schilderung fehlt es an einem geeigneten Konfliktmanagement. Ggf. auch ein Thema welches man mit der Dienststelle erörtern darf.
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