Arbeitgeber lehnt gewählte Person als Personalratsvorsitz ab und verweigert jegliche Zusammenarbeit. Gewerkschaft wurde eingeschaltet. Kann der Verwaltungsgerichtsweg Abhilfe schaffen und auf was sollte man klagen?
Was bedeutet verweigert jegliche Zusammenarbeit?
Mitbestimmungsvorlagen etc. laufen korrekt?
Die regelmäßigen Gespräche zwischen Dienststelle und PR finden statt?
Klage sollte man halt an konkreten Verstößen aufhängen.
Der Dienststellenleiter muss den Personalratsvorsitz hinnehmen und vertrauensvoll mit ihm zusammenwirken. Er darf sich nicht verweigern. Es gibt zwei Möglichkeiten ihn zur Zusammenarbeit zu zwingen: 1. Durch eine Dienstaufsichtsbeschwerde 2. Durch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Da die Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit auch den Personalrat trifft, sollte dieser gestuft vorgehen: Zusammenarbeit einfordern, bei Erfolglosigkeit der Einforderung weitergehende Maßnahmen androhen, bei Erfolglosigkeit der Androhung Dienstaufsichtsbeschwerde erheben, bei Erfolglosigkeit der DAB Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben.