05.03.2020, 17:16
Hallo ich habe gesehen dass bei einem Bußgeldbescheid 4,11 Euro an Postzustellungsgebühren genommen werden und im par.107 OwiG steht doch aber drin ... es werden pauschal 3,50 Euro erhoben. Wie sind dann die 4,11 Euro zu rechtfertigen ?
Vlt kann mir das jemand erklären ?
Vlt kann mir das jemand erklären ?