17.12.2022, 16:55
Hallo,
mich beschäftigt die Frage, ob die private Nutzung von Fahrzeugen bzw. Maschinen eines Gemeidebauhofs durch Bauhof- oder Gemeindemitarbeiter zulässig ist und wenn ja, unter welchen Bedingungen? Liegt es z.B. im Ermessen des Bürgermeisters, solchen Nutzungen zuzustimmen? In welchen Rechtssetzungen wird diese Frage geregelt? Gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern? Mich interessiert besonders Bayern.
Danke für eure Rückmeldungen!
mich beschäftigt die Frage, ob die private Nutzung von Fahrzeugen bzw. Maschinen eines Gemeidebauhofs durch Bauhof- oder Gemeindemitarbeiter zulässig ist und wenn ja, unter welchen Bedingungen? Liegt es z.B. im Ermessen des Bürgermeisters, solchen Nutzungen zuzustimmen? In welchen Rechtssetzungen wird diese Frage geregelt? Gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern? Mich interessiert besonders Bayern.
Danke für eure Rückmeldungen!