Pro Stellenausschreibung ein Stellenbesetzungsverfahren
#1

Hallo,

wenn man sich als Behinderter mit mehr als 50 % bei einem Arbeitgeber des öffentlichen Rechts auf mehrere ausgeschriebene Stellen bewirbt, hat man dann einen Anspruch auf mehrere Vorstellungsgespräche, sofern man alle Erwartungen der Stellenanzeigen erfüllt? Oder könnte der Arbeitgeber mehrere Stellen zu einem Stellenbesetzungsverfahren zusammenfügen? Oder ist der Arbeitgeber evtl. sogar verpflichtet pro Stellenausschreibung ein eigenes Stellenbesetzungsverfahren zu führen und somit ein- und denselben Bewerber mehrmals einzuladen?

Danke.

Gruß
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#2

Mehrere Stellenbesetzungsverfahren können durchaus gebündelt werden. Es ist dann nicht zu beanstanden, wenn ein Bewerber mit Behinderung nur ein Vorstellungsgespräch hat. Problematisch wäre es aber, wenn der behinderte Bewerber anders behandelt wird als ein anderer Bewerber der sich ebenfalls auf mehrere Stellen beworben hat.
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