01.09.2008, 10:37
Als Beamtenanwärter ist man verpflichtet Anwärterbezüge zurückzuzahlen, wenn die Ausbilfung vorzeitig aus einem vom Anwärter vertretenden Grund endet.
Ist das Nichtbestehen einer Prüfung dabei vom Anwärter verschuldet?
Danke
Ist das Nichtbestehen einer Prüfung dabei vom Anwärter verschuldet?
Danke