21.05.2013, 20:36
Guten Abend!
Ich habe ein leidiges Thema...
Bei einem Bekannten (Bautechniker) wurde nach 4,5 Monaten festgestellt, dass die bereits gewährte (und bezahlte) neue "Stufe" 9/5 TVöD so nicht korrekt festgestellt worden wäre, sondern vielmehr der Stufen-Aufstieg von 4 nach 5 nicht nach 4 Jahren, sondern erst nach 9 Jahren durchgeführt werden kann.
Als Grund wurde angegeben, dass die Stelle nach altem BAT Vb plus Vergütungsgruppenzuschlag "gesetzt" ist.
In den ganzen 4,5 Jahren hat es der AG aber nicht geschafft, eine Stellenbeschreibung abzugeben.
Eine ABSOLUTE Frechheit.
Wie kann sich der Kollege gegen die Rückforderung wehren?
Wenn ich schon dabei bin:
Nach welchem Zeitraum hat der Kollege einen Anspruch auf Bearbeitung seiner Stellenbeschreibung? Die liegt auch schon knappe 2 Jahre bei der entsprechenden Abteilung...und liegt und liegt und liegt...SAUHAUFEN
Würde mich sehr über ein Feedback freuen.
Schönen Abend noch
Torsten
Ich habe ein leidiges Thema...
Bei einem Bekannten (Bautechniker) wurde nach 4,5 Monaten festgestellt, dass die bereits gewährte (und bezahlte) neue "Stufe" 9/5 TVöD so nicht korrekt festgestellt worden wäre, sondern vielmehr der Stufen-Aufstieg von 4 nach 5 nicht nach 4 Jahren, sondern erst nach 9 Jahren durchgeführt werden kann.
Als Grund wurde angegeben, dass die Stelle nach altem BAT Vb plus Vergütungsgruppenzuschlag "gesetzt" ist.
In den ganzen 4,5 Jahren hat es der AG aber nicht geschafft, eine Stellenbeschreibung abzugeben.
Eine ABSOLUTE Frechheit.
Wie kann sich der Kollege gegen die Rückforderung wehren?
Wenn ich schon dabei bin:
Nach welchem Zeitraum hat der Kollege einen Anspruch auf Bearbeitung seiner Stellenbeschreibung? Die liegt auch schon knappe 2 Jahre bei der entsprechenden Abteilung...und liegt und liegt und liegt...SAUHAUFEN
Würde mich sehr über ein Feedback freuen.
Schönen Abend noch
Torsten