23.06.2020, 10:35
Hallo,
ist es rechtens, dass der Arbeitgeber meiner Tochter rückwirkend Erfahrungsstufen aberkennt?
Meine Tochter arbeitet seit 2013 angestellt im Maßregelvollzug und hat 2015 in den öffentlichen Dienst gewechselt. Ihr wurde vor Vertragsabschluss schriftlich bestätigt, dass die bereits geleistete Stufenlaufzeit anerkannt wird und wurde in Stufe 2 mit einem Jahr Laufzeit eingestuft. Nun nach Jahren (inzwischen seit Anfang 2020 in Stufe 4) kommt der Arbeitgeber und erkennt ihre Einstufung ab und begründet es mit : "da ist uns ein Fehler unterlaufen". Sie soll jetzt in Stufe 3 zurückgestuft werden.
Da die Pflegekräfte im Maßregelvollzug jetzt von KR 7 in Kr 8 höhergruppiert werden können (auf Antrag), dadurch aber eh eine Stufe verlieren, würde es bei ihr bedeuten, dass sie jetzt in Stufe 2 zurückfällt. Sie würde dann wieder als berufsunerfahren eingestuft werden. Das ist doch alles nicht richtig?! Wir haben schon mehrfach versucht mit dem Arbeitgeber eine Einigung zu erreichen. Der besteht aber weiterhin auf seine Rückstufung.
ist es rechtens, dass der Arbeitgeber meiner Tochter rückwirkend Erfahrungsstufen aberkennt?
Meine Tochter arbeitet seit 2013 angestellt im Maßregelvollzug und hat 2015 in den öffentlichen Dienst gewechselt. Ihr wurde vor Vertragsabschluss schriftlich bestätigt, dass die bereits geleistete Stufenlaufzeit anerkannt wird und wurde in Stufe 2 mit einem Jahr Laufzeit eingestuft. Nun nach Jahren (inzwischen seit Anfang 2020 in Stufe 4) kommt der Arbeitgeber und erkennt ihre Einstufung ab und begründet es mit : "da ist uns ein Fehler unterlaufen". Sie soll jetzt in Stufe 3 zurückgestuft werden.
Da die Pflegekräfte im Maßregelvollzug jetzt von KR 7 in Kr 8 höhergruppiert werden können (auf Antrag), dadurch aber eh eine Stufe verlieren, würde es bei ihr bedeuten, dass sie jetzt in Stufe 2 zurückfällt. Sie würde dann wieder als berufsunerfahren eingestuft werden. Das ist doch alles nicht richtig?! Wir haben schon mehrfach versucht mit dem Arbeitgeber eine Einigung zu erreichen. Der besteht aber weiterhin auf seine Rückstufung.