23.09.2013, 20:17
Der Vorsitzende vom Prat (aus der Gruppe der Beamten) ist zurückgetreten. Es sind zwei Gruppen im Prat enthalten, so dass gem. §26 Lpersvg der Stellvertreter aus der Gruppe der tariflich Beschäftigten kommen muss und auch kommt. Nun muss jetzt ein neuer Vorsitzende gewählt werden. Dieser muss also auch wieder aus der Gruppe der Beamten kommen. Was geschieht jedoch, wenn kein anderer Beamter bereit ist sich der Wahl zu stellen? Kann dann auch der Vorsitz von einem tariflich Beschäftigten übernommen werden oder muss der komplette Vorstand neu gewählt werden? Ich wäre dankbar für eine qualifizierte Antwort.