23.08.2023, 17:46
Hallo zusammen,
wir sind ein 11 köpfiges Gremium, dass leider ziemlich zerstritten ist.
Daher überlegt nun ein Teil des Gremiums (4 Mitglieder nebst allen für diese vorhandenen Ersatzmitgliedern) zurück zu treten.
Die Folge wäre nach NPersVG Neuwahlen.
Die übrigen 7 Mitglieder wären ja weiterhin beschlussfähig, richtig?
Was wäre, wenn noch zwei Mitglieder zurück treten würden und somit nur noch 5 Mitglieder übrig bleiben? Sind diese dann auch noch beschlussfähig obwohl unter der erforderlichen Zahl von 6 Personen?
Die restlichen Mitglieder müssten dann innerhalb von drei Wochen den Wahlvorstand bestellen. Wie lange hat dieser dann Zeit, die Wahlen in die Wege zu leiten?
Danke für eure Hilfe.
wir sind ein 11 köpfiges Gremium, dass leider ziemlich zerstritten ist.
Daher überlegt nun ein Teil des Gremiums (4 Mitglieder nebst allen für diese vorhandenen Ersatzmitgliedern) zurück zu treten.
Die Folge wäre nach NPersVG Neuwahlen.
Die übrigen 7 Mitglieder wären ja weiterhin beschlussfähig, richtig?
Was wäre, wenn noch zwei Mitglieder zurück treten würden und somit nur noch 5 Mitglieder übrig bleiben? Sind diese dann auch noch beschlussfähig obwohl unter der erforderlichen Zahl von 6 Personen?
Die restlichen Mitglieder müssten dann innerhalb von drei Wochen den Wahlvorstand bestellen. Wie lange hat dieser dann Zeit, die Wahlen in die Wege zu leiten?
Danke für eure Hilfe.