Rücktritt einer kompletten Liste
#1

Hallo,
unser Personalrat wurde per Listenwahl gewählt (Wir sind in Brandenburg). Es wurden 5 Listen abgegeben, der Personalrat hat sich konstituiert und besteht aus 9 Mitgliedern. Auf jeder Liste sind diverse Ersatzmitglieder...also alles ok.
Nun "droht" eine Liste (die mit den wenigsten Wählern) komplett ihr Amt niederzulegen. Das heißt auch alle Ersatzmitglieder. Muss dann tatsächlich eine Neuwahl stattfinden da der PR unter die vorgeschriebene Anzahl (9 Mitglieder) kommt?
Ich suche noch die gesetzl.Grundlage die mir das Gegenteil sagt...ich kann mir einfach nicht vorstellen dass man so unter Druck gesetzt werden darf von einer Liste, weil es nicht so läuft wie die sich das vorstellen.
Vielen Dank schon mal im Voraus!
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#2

Hallo,
wenn ihr 5 Listen zur Wahl hattet, hat denn diese Liste (mit den wenigsten Wählern) überhaupt einen Sitz im PR erlangt?
Wenn ja, dann gilt § 27 Abs. 2 Nr. 2 PersVG Bbg und ihr müsst neu wählen.  Icon_sad
Damit gewinnt diese Liste aber bestimmt keine neuen Freunde unter den Beschäftigten.

Viel Kraft
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