08.10.2019, 15:52
Hallo,
wie sieht es aus, wenn sich ein gleichgestellter behinderter Arbeitnehmer (Angestellter EG 6) auf eine Stelle bewirbt (EG9) und ohne Einladung auf ein Gespräch abgelehnt wird (mangelnde Qualifikationen), eine Bewerbung aus dem letzten Jahr auf die gleiche Abteilung, identische Stelle (ebenfalls EG9) für das weitere Verfahren zugelassen wurde, diese Einladung aber abgesagt werden musste, da man sich im Urlaub befand.
Arbeitgeber ist die Innenbehörde
Hätte mich die Personalabteilung einladen müssen oder muss ich in Kauf nehmen, dass die Begründung "zu viele bessere Bewerber" rechtens ist ?
wie sieht es aus, wenn sich ein gleichgestellter behinderter Arbeitnehmer (Angestellter EG 6) auf eine Stelle bewirbt (EG9) und ohne Einladung auf ein Gespräch abgelehnt wird (mangelnde Qualifikationen), eine Bewerbung aus dem letzten Jahr auf die gleiche Abteilung, identische Stelle (ebenfalls EG9) für das weitere Verfahren zugelassen wurde, diese Einladung aber abgesagt werden musste, da man sich im Urlaub befand.
Arbeitgeber ist die Innenbehörde
Hätte mich die Personalabteilung einladen müssen oder muss ich in Kauf nehmen, dass die Begründung "zu viele bessere Bewerber" rechtens ist ?