Recht auf Mobiles Arbeiten
#1

Sehr geehrte Damen und Herren,

kann ein Bereichsleiter mir ein Recht auf Mobiles Arbeiten verwehren, obwohl die Sparkasse vor kurzem eine Dienstvereinbarung hierzu geschlossen hat und alle Mitarbeiter dieses Bereichsleiters außer mir die Erlaubnis zum Mobilen Arbeiten (= max. 3 Tage pro Woche zuhause oder an einem anderem Standort als dem Hauptstandort) haben ?

Vielen herzlichen Dank 

Mit freundlichen Grüßen
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#2

Kommt auf die Dienstvereinbarung an und ggf.auf die Gründe der Ablehnung (je nach Dienstvereinbarung auch auf die Gründe des Beschäftigten, mobile Arbeit zu wünschen).

Ich kenne keine Dienstvereinbarung, die einen absoluten Anspruch auf mobile Arbeit regelt, es gibt immer Möglichkeiten der Ablehnung.
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