31.07.2009, 17:38
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
folgendes Problem: Hat der AG bei Informationen zu einem Schwerbehinderten Menschen immer vorangig den VdS zu informieren?
Mir stellt sich dabei die Frage, dass der PR um seine Meinung zu einem Urteil gefragt wurde. Diese Information bzw. dieses Urteil wurde von der Vorsitzende gleich am nächsten Tag als Information an den VdS weitergeleitet. Dieser ärgerte sich derart, dass er sofort zum AG ging und sich dort erst einmal beschwerte, dass ihm nicht vorangig dieses Urteil zugegangen ist. Ist irgendwo die Reihenfolge der Informationpflicht gegenüber den Beschäftigtenvertretungen festgelegt?
Danke und Gruß
Mumie
folgendes Problem: Hat der AG bei Informationen zu einem Schwerbehinderten Menschen immer vorangig den VdS zu informieren?
Mir stellt sich dabei die Frage, dass der PR um seine Meinung zu einem Urteil gefragt wurde. Diese Information bzw. dieses Urteil wurde von der Vorsitzende gleich am nächsten Tag als Information an den VdS weitergeleitet. Dieser ärgerte sich derart, dass er sofort zum AG ging und sich dort erst einmal beschwerte, dass ihm nicht vorangig dieses Urteil zugegangen ist. Ist irgendwo die Reihenfolge der Informationpflicht gegenüber den Beschäftigtenvertretungen festgelegt?
Danke und Gruß
Mumie