09.04.2012, 10:40
Hallo!
Ich wollte mich mal informieren, ob es rechtens ist, dass Rettungsassistenten im Rahmen der stellenbezogenen Reinigungsaufgaben, wie z.B. Reinigung der Fahrzeughalle, der Rettungsfahrzeuge und des Arbeitsmaterials, auch Verwaltungsräume bzw. Teile der Verwaltungsräume reinigen. Im expliziten Fall geht es darum, dass die Wachleitung gedenkt, die Rettungsassistenten zum Putzen der Türblätter, Fensterbänke und anderer Flächen in den Verwaltungsräumen der Feuer- und Rettungswache zu verdonnern.
Kann mir vielleicht jemand eine stichfeste Aussage zu diesem Thema leisten? Unser derzeitiger Personalrat hat leider, sagen wir mal, nicht denn nötigen Grip, um uns da mal ein bisschen Rückendeckung zu geben. Wir fordern auch schon seit Jahren eine eindeutige Arbeitsplatzbeschreibung für uns.
Grüsse
Ich wollte mich mal informieren, ob es rechtens ist, dass Rettungsassistenten im Rahmen der stellenbezogenen Reinigungsaufgaben, wie z.B. Reinigung der Fahrzeughalle, der Rettungsfahrzeuge und des Arbeitsmaterials, auch Verwaltungsräume bzw. Teile der Verwaltungsräume reinigen. Im expliziten Fall geht es darum, dass die Wachleitung gedenkt, die Rettungsassistenten zum Putzen der Türblätter, Fensterbänke und anderer Flächen in den Verwaltungsräumen der Feuer- und Rettungswache zu verdonnern.
Kann mir vielleicht jemand eine stichfeste Aussage zu diesem Thema leisten? Unser derzeitiger Personalrat hat leider, sagen wir mal, nicht denn nötigen Grip, um uns da mal ein bisschen Rückendeckung zu geben. Wir fordern auch schon seit Jahren eine eindeutige Arbeitsplatzbeschreibung für uns.
Grüsse