Rettungsschwimmer TV-V Eingruppierung
#1

Hallo,

ich möchte fragen, ob meine Eingruppierung stimmt.

Bin in Entgeltgruppe 3 Stufe 3.

Laut den Beispielen zur Eingruppierung kann man als Rettungsschwimmer für die Badeaufsicht auch in Entgeltgruppe 4 kommen.
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#2

Es gibt nicht "die eine" richtige Entgeltgruppe für Rettungsschwimmer. Es kommt auf die Aufgaben an. Aber auch die Bestimmungen im Tarifvertrag TV-V können unterschiedlich ausgelegt werden.

Die Entgeltgruppe 4 hat im TV-V folgende Voraussetzungen:

4.1 Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausüben, die gründliche Fachkenntnisse erfordern (Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Gesetzen, Tarifbestimmungen usw. im Rahmen der auszuübenden Tätigkeiten) sowie
4.2 Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Erfahrungen entsprechende gleichwertige Tätigkeiten ausüben

Es kann also 2 Gründe geben, warum Rettungsschwimmer woanders in Entgeltgruppe 4 sind:

Entweder sind die Aufgaben der anderen Rettungsschwimmer etwas anspruchsvoller als Deine (eher unwahrscheinlich). Oder der andere Arbeitgeber legt die unbestimmten Rechtsbegriffe zugunsten der Arbeitnehmer aus.

Oftmals passt der Arbeitgeber die Entgeltgruppe nach oben an, wenn er ansonsten auf dem Arbeitsmarkt keine entsprechenden Kräfte finden kann.
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