Rufbereitschaft
#1

Hallo
Ich bin Angestellter am Wasserwerk, wir haben bei uns die TVöD Regelung. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich an Rufbereitschaften teilnehmen muss, was für mich auch kein Problem ist. Der Rufdienst geht 7 Tage 24h.
Da das Werk zwischen den Feiertagen geschlossen ist aber ein Rufdienst zur Verfügung stehen muss ist meine Frage: Darf ich wärend meines Urlaubs eine Rufbereitschaft machen? Wird das anders vergütet ? Darf mir der Vorgesetzte eine Zeitvorgabe vorschreiben z.b 30 min am Einsatzort bei Rufbereitschaft ?
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#2

Rufbereitschaft und Urlaub schließen sich grundsätzlich gegenseitig aus.

Grundsätzlich ist eine Zeitvorgabe möglich. Wenn diese zu kurz gewählt wird ist es allerdings Bereitschaftszeit und nicht Rufbereitschaft.
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