27.01.2023, 11:05
Ich wurde 2015 in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen mit E9 im TV-L angestellt. Ich arbeite dort als Sozialpädagogin im Begleitenden Dienst.
Die Personalabteilung stuft mich weiterhin in E9b ein, will nichts von der S-Tabelle wissen.
Wie ist die rechtliche Lage zum Wechsel von TV-L in TV-L S?
Kann der Arbeitgeber das machen, wenn er Lust hat oder auch sein lassen, wenn es ihm nicht in den Kram passt (weil teurer)?
Der Arbeitgeber ist eine privatwirtschaftliche GmbH, welcher eine WfbM betreibt.
Die Personalabteilung stuft mich weiterhin in E9b ein, will nichts von der S-Tabelle wissen.
Wie ist die rechtliche Lage zum Wechsel von TV-L in TV-L S?
Kann der Arbeitgeber das machen, wenn er Lust hat oder auch sein lassen, wenn es ihm nicht in den Kram passt (weil teurer)?
Der Arbeitgeber ist eine privatwirtschaftliche GmbH, welcher eine WfbM betreibt.