Sachbearbeiter Bußgeldstelle: EG 5 zu EG 6
#1

Hallo,
ich bin seit Beginn der neuen  Entgeldgruppen der EG 5 zugeordnet und wurde nicht automatisch in die EG 6 übergeleitet.
Vorher hatte ich die VII FG 1a.
Es wurde mir mitgeteilt auf Anfrage beim Personalrat, dass ich eine Fallgruppe bräuchte um automatisch übergeleitet zu werden. Aber die hatte ich doch FG1a. Ich verstehe das nicht. Es konnte mir auch nicht erklärt werden. Bitte um Erklärung. Weiterhin möchte ich anfragen, wer mir zum Thema Eingruppierung entsprechend Arbeitsleistung weiter helfen kann.
Thema:
Sachbearbeiter Bußgeldstelle im Vorverfahren, heißt mit Bearbeitung von Äußerungen von Betroffenen und Entscheidung auf Einstellung des Verfahrens aus tatsächlichen Gründen, nicht nachweisbarer Ordnungswidrigkeit. Kein Ermessensspielraum. Erlass von Kostenbescheiden. Eingruppierung EG 5. Es läuft zur Zeit ein Antrag in die EG 6, der von der Organisation persönlich geprüft werden soll. Wie Recherchen ergaben, sind Sachbearbeiter mit ähnlichen Arbeitsvorgängen in die EG 8 oder 9 ein gruppiert. Kann mir jemand zu diesem Thema weiterhelfen? Danke.
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#2

Hallo,
du wurdest richtig übergeleitet. Es gab nur in EG 9 eine andere Zuordnung.
Bestimmte Vergütungsgruppen können heuer einen Antrag stellen.
Bei deiner Vergütungsgruppe und Fallgruppe besteht diese Möglichkeit nicht.
Für eine Eingruppierung in EG 6 brauchst du gründliche und vielseitige Fachkenntnisse. Für EG 8 zusätzlich ein Fünftel selbstständige Leistungen.
Ob dies bei deiner Tätigkeit der Fall ist kann ich dir leider nicht sagen.
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#3

Vielen Dank für Deine Antwort.
Ich bin Sachbearbeiter Bußgeldstelle im Vorverfahren, heißt mit Bearbeitung von Äußerungen von Betroffenen und Entscheidung auf Einstellung des Verfahrens aus tatsächlichen Gründen, nicht nachweisbarer Ordnungswidrigkeit, habe keinen Ermessungsspielraum. Erlasse Kostenbescheide auch auf Grund von Äußerungen von Betroffenen. Nehme Anzeigen von Dritten auf mit vorheriger Prüfung ob Anfangsverdacht besteht (Tatbestandsmäßigkeit, sachlich u.örtliche Zuständigkeit, subjektive u.objektive Tatseite) entsprechende Ermittlungen.Meine Eingruppierung ist wie erwähnt EG 5. Es läuft zur Zeit ein Antrag in die EG 6, der von unserer Organisation persönlich geprüft werden soll. Wie Recherchen ergaben, sind Sachbearbeiter mit ähnlichen Arbeitsvorgängen in die EG 8 oder 9 eingruppiert. Ich war bis 2004 in VII/VI eingruppiert gewesen und wurde auf Grund einer Organisationsprüfung runtergruppiert auf VII FG 1 a. Ich war bereits damals der Meinung, falsch eingruppiert geworden zu sein und teilte das auch der Prüferin mit. Leider wählte ich damals nicht eine Überprüfung durch ein Gericht, aus Unerfahrenheit. Kann mir da jemand bitte weiterhelfen. Die Überprüfung findet wahrscheinlich ab nächste Woche statt. Vielen Dank für eure Hilfe. Vielleicht hat noch jemand anderes ähnliches erlebt bzw. durchgeboxt.
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