Entgeltgruppe als Sachbearbeiter für Wohngeld
#1

Guten Morgen!
Eine Kommune bietet mir eine Stelle als Sachbearbeiterin für Wohngeld an. Diese soll letztendlich mit 9a/Stufe 3 eingruppiert sein. Ich verfüge über eine bankkaufmännische Ausbildung mit langer Berufserfahrung! Nun wird mir mitgeteilt, dass vertraglich festgehalten wird, dass die Eingruppierung zuerst in Stufe 5 erfolgt, mit Zulagen bis zur 9a, und mit Bestehen des Verwaltungslehrgangs 1 die vertragliche Höhergruppierung in 9a erfolgt. Kann das so richtig sein? Ich werde mit Beginn der Tätigkeit in die normalen Vorgänge eingewiesen und diese Arbeiten auch übernehmen. Da lediglich der Verwaltungslehrgang 1 fehlt, ansonsten die kaufmännische Ausbildung im Jobprofil stand, frage ich mich, ob nicht anstelle der EG 5 tatsächlich eine EG 8 mit Zulagen vertraglich möglich wäre?

Über Erfahrungen und Tipps würde ich mich sehr freuen! Vielen Dank!
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#2

Es wäre keine Tätigkeit für die eine kaufmännische Ausbildung einschlägig wäre. In einem Bundesland mit Ausbildungs- und Prüfungspflicht wäre das Vorgehen des Arbeitgebers tarifgemäß.

Arbeitsrechtlich kann man eine E8 mit Zulage nach E9a vereinbaren. Der Arbeitgeber ist aber ggf. daran gehindert eine solche Vereinbarung zu treffen. Einen Unterschied macht es ja auch nur, wenn man die Prüfung nicht besteht oder sich weigert, den Angestelltenlehrgang zu machen.
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#3

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Was können mögliche Gründe dafür sein, dass der Arbeitgeber daran gehindert wird, eine EG 8 mit Zulagen zu vereinbaren?

Persönlich geht es eher darum, falls man am Verwaltungslehrgang scheitert, um einiges schlechter dazustehen als im jetzigen Angestelltenverhältnis. 
Verweigern ist keine Option 😉
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#4

"Was können mögliche Gründe dafür sein, dass der Arbeitgeber daran gehindert wird, eine EG 8 mit Zulagen zu vereinbaren?"
Arbeitgeberverbände verbieten ihren Mitgliedern übertarifliche Regelungen ohne Zustimmung. Berlin ist deshalb mal aus dem TV-L geflogen.

Haushaltsrecht Kommunalrecht etc.
Wird der Arbeitgeber aber m.E. nach sowieso nicht in Betracht ziehen.
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#5

Ok. Vielen Dank auch dafür !
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