03.05.2020, 21:13
Hallo,
Frage an die Fachwelt:
Darf ein Bürgermeister, auf Grund von Corona die Arbeitszeiten so abändern, dass nur ein Teil der Belegschaft (nicht alle ! ) halbtags arbeitet, die Restarbeitsstunden durch vorhandene Überstundenkapazität abbaut?
Die Arbeitszeit war bisher immer um 16:00 Uhr beendet. Jetzt muß jeweils einer der zwei Mitarbeiter
in der "zweiten Schicht" bis 18:00 Uhr arbeiten.
Soll heißen: eine Woche arbeitet der Mitarbeiter vormittags; Nachmittags dann "frei" durch Überstundenabbau.
Nächste Woche dieser Mitarbeiter vormittags Überstundenabbau, nachmittags arbeiten.
Muß der Personalrat dem zustimmen?
Muß der Arbeitnehmer alle seine Überstunden für diesen Zweck abbauen?
Frage an die Fachwelt:
Darf ein Bürgermeister, auf Grund von Corona die Arbeitszeiten so abändern, dass nur ein Teil der Belegschaft (nicht alle ! ) halbtags arbeitet, die Restarbeitsstunden durch vorhandene Überstundenkapazität abbaut?
Die Arbeitszeit war bisher immer um 16:00 Uhr beendet. Jetzt muß jeweils einer der zwei Mitarbeiter
in der "zweiten Schicht" bis 18:00 Uhr arbeiten.
Soll heißen: eine Woche arbeitet der Mitarbeiter vormittags; Nachmittags dann "frei" durch Überstundenabbau.
Nächste Woche dieser Mitarbeiter vormittags Überstundenabbau, nachmittags arbeiten.
Muß der Personalrat dem zustimmen?
Muß der Arbeitnehmer alle seine Überstunden für diesen Zweck abbauen?