17.02.2024, 19:16
Ich arbeite bei einer Sparkasse und habe einen Altersteilzeitvertrag vom 1.12.2022 bis 31.03.2024 abgeschlossen, wobei ab dem 1.02.2024 meine Freizeitphase startete. Im November 2023 habe ich den garantierten Teil der Sparkassensonderzahlung dem Vertrag entsprechend hälftig ausgezahlt bekommen und die andere Hälfte wurde in mein Wertguthaben für die Freizeitphase eingestellt. Die Auszahlung des variablen Teils, die jetzt in das Jahr 2024 (also nach dem 1.02.2024) fällt, wurde mir komplett verweigert. Ist das von der Sparkasse rechtens, wo doch die Sonderzahlung das Jahr 2023 betrifft, in dem ich komplett in der Aktivphase der ATZ war?