Ich bin seit Jahren in der E8 TVÖD eingruppiert. Die neue Stellenbeschreibung nach E9a beinhaltet nun 40 Prozent Stellenanteil nach E6 und 60 Prozent nach E9. Ist es normal, dass keine Anteile auf die E8 kommen?
Es wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte.
In welchen Abschnitt der Entgeltordnung? Im allgemeinen Teil Verwaltung kann ein einzelner Arbeitsvorgang nicht E7 oder E8 sein.
Es ist eine technische Stelle. Die E 7 gibt es -glaub ich- nicht für die Verwaltung.
wenn der Stellenanteil 60 % entfällt, welche der EG 9a entsprechen, dann erhält man immer die EG 9a.
Es werden überhälftig selbständige Leistungen nach Tarifvertrag erledigt.
wenn dieser Stellenanteil z.B. 40 % wäre, dann wäre es eine EG 8
wenn dieser Stellenanteil z.B. 25 % wäre, dann wäre es eine EG 7
Im Tarifvertrag ist geregelt, dass selbständige Leistungen zu folgendem Ergebnis führen
wenn überhälftig = EG 9a
ab einem Drittel = EG 8
ab 20 % = EG 7
bis 19 % = EG 6