Hallo zusammen,
ich erarbeite zur Zeit eine Stellenbeschreibung für eine Höhergruppierung. Ich arbeite im Bereich Bürgerbüro.
Meine Aufgaben dort sind:
1. Bürgerservice
2. Fundamt
3. Ausstellung Fischereischeine
4. Verkauf Restmüllsäcke / Parkvignetten
5. Erfassung einer Neubürgerbroschüre
6. Ausstellung der Familienkarte
7. Abholung Personalausweis /Reisepass
8. Ausstellung Meldebescheinigung
9. Barkassenführung und Abrechnung
Wie formuliere ich es am besten?
viele Grüße
In welche Entgeltgruppe soll es denn gehen und nach welcher Entgeltgruppe wird bezahlt?
Wer will höhergruppieren bzw. will der Arbeitgeber dies auch?
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Es soll in Entgeltgruppe 6 gehen.
Es sind die verschiedenen Rechtsgebiete herauszuarbeiten, dann dürften gründliche und vielseitige Fachkenntnisse offensichtlich sein. Problematisch ist es nur, wenn die Zeitanteile in den Tätigkeiten oder gründliche Fachkenntnisse sind. 1. (je nach Aufgaben) [eventuell 2. und 3] und 8.müssen 50% der Zeit ausmachen. Wobei auch zu schauen ist was sich an getrennten Arbeitsvorgängen bilden lässt und was zusammen gehört.
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Zur Zeit bearbeite ich nur die Abholung der Pässe und Beantragung der Meldebescheinigung, was das Meldewesen betrifft.
Prüfst du auch die Voraussetzungen für die Meldebescheinigung und erstellst diese?
Was ist in Bürgerservice enthalten?
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die Voraussetzungen prüfe ich nicht. Ich erstelle sie. Im Bürgerservice ist auch Telefondienst enthalten.
Da gibt es ja auch nichts zu prüfen außer der Tatsache, dass die richtige Person da sitzt.
Bei den angegebenen eher schlichten Tätigkeiten braucht man schon sehr viel guten Willen, um zu EG 6 zu kommen, wenn man bedenkt, dass bei "richtigen" Meldeamtssachbearbeitern oftmals auch nur EG 6 ermittelt wird (was m.E. zu wenig ist). Aber den hier beschriebenen Job könnte jeder ohne Ausbildung nach kurzer Einarbeitung machen...
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Sowas hab ich als Azubi nebenbei gemacht..
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Schlichte Aufgaben sind es bestimmt nicht. Und nach kurzer Einarbeitungszeit garantiert auch nicht. Das ist Quatsch. Die Ansichten finde ich sehr merkwürdig.
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Das bezweifelt auch niemand. Nur sind das halt Arbeiten, die jeder Praktikant oder Azubi machen kann. Ich würde dem ne E6 geben, mehr aber nicht.
Wobei E6 schon grosszügig ist für Arbeiten, die man nach kurzer Einarbeitungszeit ohne Ausbildung machen kann.