Sofern in einem Stellenplan eine Planstelle eines Beamten höherbewertet wird z.B. von A11 auf A12, stellt sich die Frage zu welchem Zeitpunkt die Beförderung erfolgen kann. Ist sie sofort möglich oder erst nach einer Erprobungszeit?
Es kommt auf die Details an. Worauf basiert die Stellenhebung? Waren es bereits vorher Aufgaben die nach A12 bewertet sind und irgendwann wurde die Planstelle geschaffen? Soweit die Voraussetzungen für die Beförderung vorliegen kann diese dann vorgenommen werden.
Soweit veränderte Aufgaben übertragen werden sollen sieht es anders aus.
Auch kommt es auf die Details vor Ort an.