19.09.2019, 11:54
Hallo Forumsmitglieder,
ich darf den Stellenplan für unsere Gemeinde erstellen und nun stellt sich mir die Frage, was ich in die Spalte "Zahl der tatsächlich besetzten Stellen des Vorjahres" eintrage.
Folgender Fall:
Die Stelle ist im Stellenplan in E 9b ausgewiesen, der Mitarbeiter, der die Stelle innehat, wird jedoch aktuell noch nach E 9a bezahlt.
Hierzu meine Frage:
Trage ich den Mitarbeiter in der Spalte "tats. besetzt" bei E 9b ein oder in die Spalte E 9a ein.
Wir in der Spalte nur abgefragt, ob die Stelle besetzt ist, egal welche Entgeltgruppe der Mitarbeiter innehat? Oder muss ich den Mitarbeiter der Entgeltgruppe zuordnen, in der zum Stand 30.6. eingruppiert ist?
Für eine kurze Info wäre ich sehr dankbar.
Lg Marion
ich darf den Stellenplan für unsere Gemeinde erstellen und nun stellt sich mir die Frage, was ich in die Spalte "Zahl der tatsächlich besetzten Stellen des Vorjahres" eintrage.
Folgender Fall:
Die Stelle ist im Stellenplan in E 9b ausgewiesen, der Mitarbeiter, der die Stelle innehat, wird jedoch aktuell noch nach E 9a bezahlt.
Hierzu meine Frage:
Trage ich den Mitarbeiter in der Spalte "tats. besetzt" bei E 9b ein oder in die Spalte E 9a ein.
Wir in der Spalte nur abgefragt, ob die Stelle besetzt ist, egal welche Entgeltgruppe der Mitarbeiter innehat? Oder muss ich den Mitarbeiter der Entgeltgruppe zuordnen, in der zum Stand 30.6. eingruppiert ist?
Für eine kurze Info wäre ich sehr dankbar.
Lg Marion