29.01.2023, 18:14
Hallo,
ich habe folgende Frage. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?
Ich habe eine Kollegin, die in 10 Tagen in den Mutterschutz geht. Jetzt wurde ihr mitgeteilt, dass sie ihre 8 Tage Resturlaub aus 2022 noch vor dem Mutterschutz nehmen muss. Ist das rechtlich in Ordnung? Eigentlich muss der Resturlaub erst bis zum 30.09.2023 genommen werden und ob sie nach dem Mutterschutz in Elternzeit geht oder nicht, liegt dem Arbeitgeber auch noch nicht vor, da das ja erst nach der Entbindung beantragt wird. Kann sie verpflichtet werden, den Urlaub zu nehmen?
Würde mich über Hilfe sehr freuen.
ich habe folgende Frage. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?
Ich habe eine Kollegin, die in 10 Tagen in den Mutterschutz geht. Jetzt wurde ihr mitgeteilt, dass sie ihre 8 Tage Resturlaub aus 2022 noch vor dem Mutterschutz nehmen muss. Ist das rechtlich in Ordnung? Eigentlich muss der Resturlaub erst bis zum 30.09.2023 genommen werden und ob sie nach dem Mutterschutz in Elternzeit geht oder nicht, liegt dem Arbeitgeber auch noch nicht vor, da das ja erst nach der Entbindung beantragt wird. Kann sie verpflichtet werden, den Urlaub zu nehmen?
Würde mich über Hilfe sehr freuen.