Hallo,
habe ich als Mitarbeiter das Recht den Stellenplan einzusehen?
Oder gibt es die Möglichkeit, da dieser Bestandteil der Haushaltsplanung ist, diesen als Bürger während der Auslegung des Haushaltes einzusehen?
Danke
Ja, es gibt die öffentliche Auslegung, da könntest Du den Stellenplan einsehen.
Die meisten Kommunen veröffentlichen ihren Haushaltsplan (inkl. Stellenplan) aber auch auf ihrer Webseite. Das entweder in einer eigenen Rubrik oder auch im Ratsinformationssystem.
Um das genauer beurteilen zu können, nenn uns bitte Dein Bundesland.
Bei uns liegt der Haushaltsplan und incl. der Stellenplan im Intranet und kann von jedem Mitarbeiter eingesehen werden. Da ist ja nichts Geheimes dran. Anhand der Stellenbezeichnung kann ich erahnen, wer welche Stelle besetzt und damit auch, wie derjenige eingruppiert ist.
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Du hast nicht nur als Mitarbeiter sondern auch als Bürger das ständige Recht, den HH-Plan einsehen zu können, da dieser ja als Satzung, nebst allen Anlagen, beschlossen, genehmigt und veröffentlich werden musste. Wie die Einsichtnahme jeweils geregelt wird, mag zwar von Kommune zu Kommune leicht abweichend sein, aber das Recht auf Einsichtnahme kann nicht verwehrt werden.