26.01.2024, 16:07
Hi,
Hätte eine Frage zwecks Stellenwechsel und der Eingruppierung wegen Behinderung.
War in der Schreinerei tätig und führte auch die Spielplatzkontrollen durch (Qualifizierter Spielplatzprüfer). Ich wurde in der EG 6 eingestuft.
Nun habe ich eine Erkrankung bekommen und bin einem Schwerbehinderten gleichgestellt. Aufgrund meiner Erkrankung kann ich den Beruf als Schreiner nicht mehr ausüben.
Dem Arbeitetgeber ist dies aber egal.
Nun gab es eine Stellenausschreibung in der Gärtnerei. Da die Arbeiten abwechslungsreich sind, habe ich mich beworben.
Nun habe ich einen Änderungsvertrag bekommen und werde nur noch in der EG 4 eingestuft.
Ist dies so korrekt?
Schöne Grüße
Hätte eine Frage zwecks Stellenwechsel und der Eingruppierung wegen Behinderung.
War in der Schreinerei tätig und führte auch die Spielplatzkontrollen durch (Qualifizierter Spielplatzprüfer). Ich wurde in der EG 6 eingestuft.
Nun habe ich eine Erkrankung bekommen und bin einem Schwerbehinderten gleichgestellt. Aufgrund meiner Erkrankung kann ich den Beruf als Schreiner nicht mehr ausüben.
Dem Arbeitetgeber ist dies aber egal.
Nun gab es eine Stellenausschreibung in der Gärtnerei. Da die Arbeiten abwechslungsreich sind, habe ich mich beworben.
Nun habe ich einen Änderungsvertrag bekommen und werde nur noch in der EG 4 eingestuft.
Ist dies so korrekt?
Schöne Grüße