Kann die Position der stellvertretenden Leitung auch wieder aberkannt werden?
Grundsätzlich ja. Es müssen aber dann Aufgaben der aktuellen Entgeltgruppe übertragen werden. Oft ist eine stellvertretende Leitung nicht mit einer höheren Entgeltgruppe verbunden oder es gibt zumindest auch andere Tätigkeiten der Entgeltgruppe.
Daneben besteht ggf. die Möglichkeit der Änderungskündigung oder natürlich der einvernehmliche Änderungsvertrag.