30.01.2025, 13:40
Ich habe einen Bachelor-Abschluss in Didaktik der englischen Sprache und verfüge über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung im Bildungsbereich. In dieser Zeit war ich unter anderem als Seminarleiterin im Sprach- und Integrationsbereich, Jobbegleiterin, Anerkennungsberaterin sowie als vom BAMF zugelassene Lehrkraft für Deutsch als Zweitsprache tätig.
Seit sechs Monaten arbeite ich in einem Jugendzentrum und wurde in Entgeltgruppe 8a, Stufe 3 eingruppiert. Allerdings übernehme ich wesentlich mehr Aufgaben als in der Stellenausschreibung angegeben, insbesondere da die Leitung von Anfang an krankheitsbedingt ausgefallen ist. Dadurch musste ich sämtliche Aufgaben von Beginn an eigenständig übernehmen.
Nun möchte ich offiziell die stellvertretende Leitung übernehmen. Dennoch wurde mir mitgeteilt, dass meine Eingruppierung trotz der zusätzlichen Verantwortung nicht geändert wird, da mein akademischer Abschluss dies nicht zulasse. Stimmt diese Aussage?
Ich habe den Eindruck, dass meine Eingruppierung zu niedrig angesetzt wurde. Könnten Sie mich hierzu beraten oder mir weiterhelfen?
Seit sechs Monaten arbeite ich in einem Jugendzentrum und wurde in Entgeltgruppe 8a, Stufe 3 eingruppiert. Allerdings übernehme ich wesentlich mehr Aufgaben als in der Stellenausschreibung angegeben, insbesondere da die Leitung von Anfang an krankheitsbedingt ausgefallen ist. Dadurch musste ich sämtliche Aufgaben von Beginn an eigenständig übernehmen.
Nun möchte ich offiziell die stellvertretende Leitung übernehmen. Dennoch wurde mir mitgeteilt, dass meine Eingruppierung trotz der zusätzlichen Verantwortung nicht geändert wird, da mein akademischer Abschluss dies nicht zulasse. Stimmt diese Aussage?
Ich habe den Eindruck, dass meine Eingruppierung zu niedrig angesetzt wurde. Könnten Sie mich hierzu beraten oder mir weiterhelfen?