30.07.2018, 13:31
Hallo zusammen!
Mit der Abschaffung der Stufensperrung (Stufe 5 und 6) in der EG9a für die ehemals "Beschäftigten mit handwerklichen Tätigkeiten" stellen sich mir einige Fragen:
Da ich schon jahrzehntelang in der EG/ Stufe 4 festhänge, würde ich gerne erfahren, ob ich sofort mit Wirkung zum 01.03.2018 in die Stufe 5 übergeleitet werde und, im optimalen Fall, auch dort meine bisherige Laufzeit in Stufe 4 anerkannt wird, d.h., ich über die Stufe 5 direkt in die Stufe 6 eingruppiert werde.
Sachliche Aussagen sind aufgrund dieses Novums im TVÖD/ VKA recht schwierig zu bekommen. Vielleicht ist jemand von Euch da schon weiter.
Vielen Dank für Eure Antworten!
Mit der Abschaffung der Stufensperrung (Stufe 5 und 6) in der EG9a für die ehemals "Beschäftigten mit handwerklichen Tätigkeiten" stellen sich mir einige Fragen:
Da ich schon jahrzehntelang in der EG/ Stufe 4 festhänge, würde ich gerne erfahren, ob ich sofort mit Wirkung zum 01.03.2018 in die Stufe 5 übergeleitet werde und, im optimalen Fall, auch dort meine bisherige Laufzeit in Stufe 4 anerkannt wird, d.h., ich über die Stufe 5 direkt in die Stufe 6 eingruppiert werde.
Sachliche Aussagen sind aufgrund dieses Novums im TVÖD/ VKA recht schwierig zu bekommen. Vielleicht ist jemand von Euch da schon weiter.
Vielen Dank für Eure Antworten!