18.03.2021, 10:57
Hallo zusammen,
nach einigen Recherchen habe ich leider zu dem Thema Stufenlaufzeit bei einer Höhergruppierung nichts im Netz lesen können.
Gerne stelle ich hier mal den Sachverhalt zu einer Situation.
Nach einer neuen Stellenbewertung sind Personen höhergruppiert worden, was hier auch völlig in Ordnung ist. Leider wurde aber die Stufenlaufzeit
nicht berücksichtigt. Laut den §§ des TöVD ist es auch völlig in Ordung bei einer Höhergruppierung, dass die Stufenlaufzeit auf 0 gesetzt wird. Was wäre aber wenn eine Person bei der Stufenlaufzeit schon in eine neue Stufe weitergerutscht ist und nach der Höhengruppierung die bis auf Anfang des Jahres zurück gesetzt worden
ist und die eigentliche Stufenlaufzeit nur 23 Monate absolvierte. Ist es nur Pech oder besteht hier die Möglichkeit das rückwirkend zu veranlassen?
Für eure Antworten wäre ich dankbar.
nach einigen Recherchen habe ich leider zu dem Thema Stufenlaufzeit bei einer Höhergruppierung nichts im Netz lesen können.
Gerne stelle ich hier mal den Sachverhalt zu einer Situation.
Nach einer neuen Stellenbewertung sind Personen höhergruppiert worden, was hier auch völlig in Ordnung ist. Leider wurde aber die Stufenlaufzeit
nicht berücksichtigt. Laut den §§ des TöVD ist es auch völlig in Ordung bei einer Höhergruppierung, dass die Stufenlaufzeit auf 0 gesetzt wird. Was wäre aber wenn eine Person bei der Stufenlaufzeit schon in eine neue Stufe weitergerutscht ist und nach der Höhengruppierung die bis auf Anfang des Jahres zurück gesetzt worden
ist und die eigentliche Stufenlaufzeit nur 23 Monate absolvierte. Ist es nur Pech oder besteht hier die Möglichkeit das rückwirkend zu veranlassen?
Für eure Antworten wäre ich dankbar.