Stellenbewertung und Stufenlaufzeit
#1

Hallo zusammen,

habe eine Frage, meine Stelle wurde bewertet EG 6/TVöD.

Ich war bei Einstellung in EG 3, daher wurde ich dann erstmal in EG 5 eingruppiert, Stufe 3.  2 Jahre später in EG 6. Allerdings hat da die Stufe 3 wieder vor vorn angefangen. Ist das so richtig? Die hohe Wertigkeit hat ich schon vorher gehabt! Müsste da die Stufe nicht gleich bleiben? 

VG und danke
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#2

Es kommt darauf an worauf die Eingruppierung in die E5 und die spätere Höhergruppierung in die E6 basierte.
Wurden von Beginn an Aufgaben nach E6 übertragen oder erstmal Aufgaben nach E5? Waren ggf. Anforderungen an die Person (Qualifikation) nicht erfüllt?
Wenn es zu Beginn wirklich eine Eigruppierung in die E5 war und dann eine Höhergruppierung wäre es korrekt, dass die Stufenlaufzeit neu beginnt.
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#3

Die Aufgaben waren von Anfang an nach E6
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#4

(16.07.2024, 14:15)Gast schrieb:  Die Aufgaben waren von Anfang an nach E6

Wenn das unstrittig ist bräuchte es eine Erklärung warum es zu einer Eingruppierung in E5 kam. Da bleibt die Frage der Erfüllung von Voraussetzungen in der Person.

Es bleiben weiterhin drei Szenarien:
Es war von Anfang an eine Eingruppierung in der E6. Dann läuft die Stufe weiter und es gab keine Höhergruppierung von E5 nach E6.
Es war zuerst eine E5 später E6,
-weil Voraussetzungen an die Person nicht erfüllt waren.
-weil doch kleine Anpassungen an den übertragenen Aufgaben vorgenommen wurden. (Je nach Abschnitt der Entgeltordnung braucht es nur minimale Verschiebungen der Zeitanteile der Aufgaben.

Gibt es einen Personal- oder Betriebsrat? Eventuell kann der zur Aufklärung beitragen. Daneben könnte man in die Personalakte schauen was dort steht.
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