Stufenlaufzeiten bei S 8a
#1

Meine Frage ist: Ich arbeite mit 2 Zusatzqualifikationen schon 14 Jahr bei freien Trägern. Anfangs nicht nach Tarif bezahlt seit 4 Jahren nach Tarif, aber in zwei verschiedenen Trägern. Ich bekomme S8a Stufe 4. Das waren Kompromisse, denn ich würde ja schon längst in Stufe 5-6 sein.
Bei meinem jetzigen Arbeitgeber willigte ich vor etwas über einem Jahr ein, weil er sagte, dass es unfair meinen KollegInnen wäre, wenn sie mich "so hoch" einstufen würden. Also blieb es bei Stufe 4.
Aber nun wechsele ich im November wieder den Arbeitgeber. Dieser will wegen der Eingruppierung meine letzte Gehaltsabrechnung sehen, er will wissen, wie ich eingruppiert wurde.
Wie kann ich denn vorgehen, dass ich mal so eingruppiert werde, wie es mir auch zusteht? Meine Arbeit ist nämlich aufgrund der langjährigen Praxis sehr gut. 
Handelt man die Gruppierungen mit dem Arbeitgeber (freier Träger, der fair ist und nach Tarif zahlt, aber in den Gruppierungen handelt?)? 
Ich würde mich freuen wenn sich jemand besser auskennt in dieser Sache als ich.
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#2

Welcher Tarifvertrag?

Gehen wir vom TVöD aus gilt:

"Wie kann ich denn vorgehen, dass ich mal so eingruppiert werde, wie es mir auch zusteht."
Anspruch besteht grundsätzlich auf Stufe 3. Vermutlich wird man sich darauf einigen können

Stufe 4 oder 5 könnten verhandelt werden. Wenn man nur für Stufe 5 anfangen will tritt man dies den potentiellen Arbeitgeber vor Vertragsabschluss mit. Man bekommt dann Stufe 5 oder halt den Arbeitsplatz nicht.
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#3

Vielen Dank für die Einschätzung. 
Ich beziehe ich auf TVL. Dort stehen die Jahreszahlen, die man gearbeitet haben muss. Und ja ich lese gerade: nach fünf Jahren in Stufe 5. 
Und das bezieht sich auf Betriebszugehörigkeit? 

Manche Dinge durchschaue ich nicht ganz:
Ich als Erzieherin im Alter von 60 Jahren, mit viel Erfahrung aus diversen Einrichtungen, (kommt dem Arbeitgeber sehr zugute), muss, weil ich neu bin, erstmal 5 Jahr beim gleichen Träger arbeiten, um dann eine Stufe höher zu kommen?
Ein freier Träger bekommt die Lohnkosten für sein ErzieherInnen Personal vom Senat. Wie rechnet der Senat, "pie mal Daumen", oder bekommt er Infos wer schon wie lange beim freien Träger arbeitet und errechnet dann wieviel er an den freien Träger auszahlt?
Nimmt dann der freie Träger das Geld,  und entscheidet dann selber, wieviel er mir davon abgibt und was er mit dem einbehaltenen Geld machen könnte (Putz und Kochdienstengagieren, um sich selbst zu entlasten?)
Wer weiß was? Vielen Dank
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