Anpassung der Stufenlaufzeiten
#1

Hallo Zusammen,

ich hätte mal eine Frage zu der Anpassung der Stufenlaufzeit in TVÖD-SuE.

Und zwar bin ich schön länger in einem städt.Bildungsunternehmen tätig und habe meine Vertragsverlängerung am 31.08.23 vorgelegt bekommen für das neue Projekt am 01.09.23 mit einer Befristung von 4 Jahren.
Zu diesem Zeitpunkt war ich schon in Stufe 3 (Arbeitsbeginn war 06.2019-Stufe2-VKA). D.h. ich hätte laut VKA im 06.2024 in Stufe 4 eingruppiert werden müssen.
Nun hat man ohne mein Wissen, das neue Projekt in Tarif SuE angesiedelt und dies habe ich auch kurzfristig erst 1 Tag vorher erfahren. Ich hatte mich gezwungen gesehen den neuen Vertrag so zu unterschreiben am 31.08., da ich sonst ab dem nächsten Tag keinen Arbeitsvertrag mehr gehabt hätte. Außerdem sagte man mir dass man in dem Fall eigentlich wieder von vorne in Stufe 3 beginnt, aber man mir die Stufenlaufzeit bis dato "freundlicherweise" anrechnet. 
Ich war zwar sehr wütend darüber dass ich nun, ohne vorherige Absprache in Bezug auf Tarifwechsel von VKA nach SuE, auf meine nächste Stufe 1 Jahr länger warten musste, da es ja in SuE die Ausnahme gab, dass man 4 Jahre in Stufe 3 verbleiben muss, aber habe dies halt so hingenommen. Um so mehr war ich nun erfreut über den Hinweis aus meinem Bekanntenkreis, mit der Anpassung/Verkürzung der Stufenlaufzeit in SuE und dass ich dann schon ab 10.24 in Stufe 4 wechseln kann. Aber der Herr in unserer Personalabteilung verneint dies vehement und sagt mein Stufenwechsel in 4 ist erst regulär zum 01.06.2025. Ich habe das Gefühl er will es nicht verstehen.. oder ich habe da etwas falsch erzählt bekommen und es auch selber falsch gelesen? ich weiß nun nicht was ich tun soll, da die einzige die sich mit so etwas auskennt aus dem Betriebsrat zurzeit nicht da ist.
Vielleicht kennt sich hier jemand damit aus?
Hier auch noch der Link welchen ich online gefunden habe zur Stufenlaufzeit/Anpassung.

https://oeffentliche-private-dienste.ver...762b9e1bc9

Danke vorab und herzliche Grüße
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#2

Man kann unter Umständen mit seinen Vorgesetzten eine Stufenvorweggewährung vereinbaren. Je nach Qualifikation und Bewerberlage lassen die sich drauf ein.
Die höhere Stufe bekommt man dann als Zulage zum regulären Gehalt.
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#3

Auf welcher Rechtsgrundlage sollte denn eine "Stufenvorweggewährung" vereinbart werden können?
Zitieren Multi-Zitat
#4

Eine „Stufenvorweggewährung“ kenne ich auch nicht. Vielleicht ist die Möglichkeit der Verkürzung der Stufenlaufzeit nach § 17 Abs. 2 TVöD gemeint?

Ob die tariflichen Vorraussetzungen dafür vorliegen, glaube ich nach dem Sachverhalt eher nicht. Wahrscheinlich wird das auch nicht der Vorgesetzte entscheiden…
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