TVöD Einordnung für Ausbildungsberufe bei Studienabschluss
#1

Hallo,

ich hoffe jemand kann mir etwas Klarheit verschaffen.
Ich bin studierte Biologin mit Masterabschluss. Ich habe mich auf eine MTLA Stelle beworben, die laut Stellenausschreibung mit Entgeldgruppe 9a TVöD vergütet werden soll.
Nun wurde mir im Bewerbungsgespräch gesagt, dass ich im Falle einer Einstellung jedoch in Entgeldgruppe 8 TVöD fallen würde, da ich zwar durch mein Studium ausreichend Qualifikation (sonst dürfte ich den Job ja auch gar nicht ausführen) aber eben keine passende Ausbildung besitzen würde.

Kann mir jemand sagen, ob das der gängige Umgang mit diesen Situationen ist oder ob mir durchaus Gruppe 9a zustehen würde?

Vielen Dank schon einmal vorab!
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#2

Eingruppierung nach welchem Abschnitt der Entgeltordnung?

In den Tätigkeitsbereichen für MRLA ist kein sonstiger Beschäftigter ausgebracht. Deshalb ist nicht einmal zu prüfen ob tatsächlich vergleichbare Fähigkeiten und Kenntnisse vorliegen. Deshalb ist E8 korrekt.
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#3

Danke erst einmal für die Antwort.

Meinen Sie E8 ist in diesem Falle festgelegt oder einfach durchaus vom Arbeitgeber vertretbar, dennoch aber verhandelbar?
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#4

Wie angedeutet spielt hier eine Rolle nach welchem Abschnitt der Entgeltordnung eingruppiert wird. Bei den Tätigkeitsmerkmalen für MTLA ist bei Tätigkeiten nach E9a nur die E8 erreichbar, wenn man nicht die entsprechende Ausbildung hat.
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