TVöD Sonderzahlung
#1

Hallo,
wenn man im öffentlichen Dienst von Bund zu Land wechselt,
werden dann die Monate für die Sonderzahlung angerechnet ?

Beispiel : Januar - Juni Bund
Juli bis Dez Land

welche Zahlung erhält man im Nov ?

Danke
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#2

Nein. Man bekommt dann eine halbe Sonderzahlung für die 6 Monate beim Land.
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#3

(12.07.2018, 19:07)Gast schrieb:  Nein. Man bekommt dann eine halbe Sonderzahlung für die 6 Monate beim Land.

und da ist nix zu machen ? Verhandeln oder so ? (Es ist ja noch nicht soweit,könnte aber sein) .Steht sicherlich irgendwo im TVöD oder ?Wenn ich wechseln würde sind es wahrscheinlich 2Monate vorher,eine menge Kohle die flöten geht,wie ich finde 
zu Unrecht,denn man bleibt ja im öffentlichen Dienst...aber kann man wohl nix machen...
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#4

Hat sich dann somit erledigt siehe link.
Danke trotzdem ...

https://www.haufe.de/oeffentlicher-diens...26268.html
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#5

Verhandeln kann man versuchen. Aber realistischer Weise nur vor Vertragsabschluss. Übertariflich geht es ggf. (was aber ja nach Arbeitgeber haushaltsrechtliche Probleme macht) bzw. man kann im TV-L über § 16 (5) einen finanzellen Ausgleich gestalten. Aber es gibt wenige Fälle wo sich Arbeitgeber daraif einlassen. Von ca. 200 Beiträgen in einem anderen Fum zum öffentlichen Dienst gab es 1-2 Berichte, dass sich Arbeitgeber darauf eingelassen haben. Klappt nur wenn man dich unbedingt möglichst schnell will.
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#6

Ja sagen wir mal so.... Ich will die Stelle unbedingt... Gespräch ist gelaufen,habe ein positives Gefühl...gehe aber von 11 auf 10 und die Sonderzahlung fällt auch weg..was irgendwo fatal ist,aber die Stelle ist sehr gut, ich warte im Moment also nur auf die zu oder Absage... Dann stehe ich vor einem Problem, wie ich entscheide bzw. dann könnte ja verhandelt werden... Wenn es eine Absage ist bleibe ich beim Bund und bewerbe mich ggf. neu wenn die passenden Stellen neu ausgeschrieben ist..
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#7

Da wird die Verhandlungsposition eher schwach sein...
Ich würde die Priorität auf die Stufenzuordnung legen. Ein Verlust dort schlägt in den meisten Fällen deutlich stärker durch als der einmalige Verlust bei der Sonderzahlung.
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