Hallo, können Teilzeitkräfte auch im TV-L 8 eingestuft werden?
Klar, weshalb sollte es nicht möglich sein. Alle Eingruppierungen auch für Teilzeitkräfte zugänglich.
ja es stellt sich die Frage ob man die gleiche Leistung da ja hier Bezug auf 1/3 selbstständige Leistung gefordert ist erbringen kann, wenn man weniger Stunden arbeitet
und die gleiche Aufgabenstellung wie eine Vollzeitkraft hat
Klar kein Problem wenn es entsprechende Arbeitsvorgänge gibt. Bei Teilzeit von wenigen Stunden pro Woche mag es fraglich sein ob es mit unterschiedlichen Arbeitsvorgängen klappt, aber diese können ja auch in verschiedenen Zeiträumen des Jahres liegen. Zumindest bei 50% Teilzeitquote überhaupt kein Problem. Auch bei geringerer Stundenzahl kein Problem. Teilzeitantrag berechtigt regelmäßig nicht zur Änderung der Eingruppierung.
Es gibt ja auch Vollzeitkräfte die z.B. 20% sL haben was weniger Stunden sind als bei 50% Teilzeit und E8.
vielen Dank das hilft mir erstmal sehr weiter