Hallo, ich bin neu hier im Kommunalforum und habe eine Bitte an alle:
Wer kann mir mitteilen, welche Kommunen oder Städte den TV-N Bayern folgendermaßen auslegen:
Kürzung des Einmannfahrerzuschlages § 23 Abs. 11 TV-N Bayern und Kürzung des Mindestsicherungsbetrags für den Fahrdienstzuschlag gem. § 23 Abs. 12 TV-N Bayern ab 01.07.2007 bei 26-wöchiger Krankheitsdauer (auch bei nicht zusammenhängender Dauer der Erkrankung) im Zeitraum 01.07.2004 bis 30.06.2007 = 506,-- € monatlich.
Teilt mir bitte auch mit, wenn euer Arbeitgeber eine andere Regelung für euch getroffen hat, wie diese Regelung aussieht.
Für eure Mitteilungen im voraus vielen Dank.
Viele Grüße - der Stadtbus.
Wer kann mir mitteilen, welche Kommunen oder Städte den TV-N Bayern folgendermaßen auslegen:
Kürzung des Einmannfahrerzuschlages § 23 Abs. 11 TV-N Bayern und Kürzung des Mindestsicherungsbetrags für den Fahrdienstzuschlag gem. § 23 Abs. 12 TV-N Bayern ab 01.07.2007 bei 26-wöchiger Krankheitsdauer (auch bei nicht zusammenhängender Dauer der Erkrankung) im Zeitraum 01.07.2004 bis 30.06.2007 = 506,-- € monatlich.
Teilt mir bitte auch mit, wenn euer Arbeitgeber eine andere Regelung für euch getroffen hat, wie diese Regelung aussieht.
Für eure Mitteilungen im voraus vielen Dank.
Viele Grüße - der Stadtbus.